Unser Service bei Mietobjekten ist leistungsgebunden!
Es entstehen für Sie nur dann Verwaltungskosten, wenn Sie Ihre Miete bekommen.

Wir verlangen daher nur Geld pro Wohneinheit, wenn auch die Miete dafür bezahlt wurde.
Bei Leerstand oder nichtzahlenden Mietern erhalten wir keine Vergütung.

Somit sind wir stets darauf bedacht, die Mieten einzufordern, Leerstand zu vermeiden und
Mieterhöhungen durchzuführen, da wir keine monatliche Pauschale, sondern einen geringen
Prozentsatz pro bezahlter Netto-Kaltmiete verlangen.
Das gilt selbstverständlich nur für Mietobjekte und nicht für WEG's.
Mehrfamilienhäuser, Doppelhaushälften oder Einfamilienhäsuer,
Mietshaus oder Wohnungseigentümergemeinschaften ( WEG )...
...bei uns sind Sie garantiert in guten Händen!



Leistungsüberblick

- Wohnungsübergabe / Abnhame / Protokollierung
- Ansprechpartner für Mieter
- Betriebskosten- und Nebenkostenabrechnung
- Mietinkasso
- Kostencontrolling
- Kautionsbuchhaltung
- Mieterhöhungen
- Schlüsselverwaltung
- Hausordnung
- Vermietung leerstehender Objekte
- Bonitätsprüfung von Mietinteressenten
- Mietverträge nach "neuestem" Recht
- Instandhaltung des Objekts
- Wartung der Betriebsanlagen
- Regelmässige Besichtigung und Protokollierung
- Kontrolle des Hausmeisters
- Reperaturen beaufsichtigen und Protokollieren
- Werterhaltung Ihrer Immobilie



Natürlich betreuen wir auch Wohnungseigentümergemeinschaften nach WEG.
- Erstellung des Wirtschaftsplans
- Jahreseigentümerversammlung
- Beschlüsse abstimmen, verkünden und protokollieren
- Beschlusssammlung führen
- Ansprechpartner für Eigentümer